Neue MWST-Sätze

NEUE MEHRWERTSTEUERSÄTZE PER JANUAR 2024 SIND BEREITS 2023 RELEVANT

Per 1. Januar 2024 gelten die folgenden neuen Mehrwertsteuersätze:

Bis 31. Dez. 2023

Neu ab 1. Jan. 2024
Standardsteuersatz

7.7%

8.1%

Reduzierter Steuersatz

2.5%

2.6%

Sondersatz Beherbergung

3.7%

3.8%

Für periodenübergreifende Leistungen wie Wartungs- und Serviceverträge, Telekommunikationsverträge, Abonnements usw. muss auf der Rechnung das Entgelt auf den Leistungszeitraum vor und nach dem 1. Januar 2024 aufgeteilt und die massgeblichen Steuersätze entsprechend aufgeführt werden. Massgebend für den Steuersatz ist das Datum der Leistungserbringung, nicht das Datum der Rechnungsstellung.

Ist aus der Rechnung nicht klar erkennbar, wann Leistungen in welchem Umfang erbracht wurden und welcher Anteil des Entgelts auf die jeweiligen Leistungen entfällt, unterliegt die Gesamtleistung dem höheren Steuersatz.

Empfehlung: Aufträge per Ende 2023 in Teilrechnungen und Arbeitsbeschrieben detailliert abgrenzen. Die angefangenen Leistungen müssen nach Art, Gegenstand, Umfang und Zeitpunkt/-raum genau aufgeführt werden.

Die Steuerverwaltung hat die Muster der neuen Mehrwertsteuerabrechnungen gültig ab 2024 veröffentlicht. Es kann erstmals für das 3. Quartal 2023, für das 2. Semester 2023 und für den Monat Juli 2023 mit den neuen Mehrwertsteuersätzen gegenüber der Steuerverwaltung abgerechnet werden.

Die Muster sind hier verfügbar.

Kostenloses GA im Lohnausweis

KOSTENLOSES GA IM LOHNAUSWEIS ODER NICHT?

Ein kostenloses Generalabonnement (GA) der SBB muss im Lohnausweis aufgeführt werden. Das Generalabonnement der SBB ist ein geldwerter Vorteil, der Mitarbeitenden von ihrem Arbeitgeber gewährt wird und muss darum im Lohn-ausweis angegeben und als Einkommen versteuert werden.

Das GA der SBB muss zum Marktwert bewertet werden, der in der Regel dem Preis des GA für den öffentlichen Verkauf entspricht. Der Wert des GA wird in der Ziffer 2.3 im Lohnausweis aufgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Arbeitgeber auch Sozialversicherungsbeiträge auf den Wert des GA leisten muss, da dies als Entgelt für die Arbeit des Arbeitnehmers gilt.

Nur, wenn nachgewiesen werden kann, dass bei der Abgabe eines GA oder eines Verbundabos des öffentlichen Verkehrs diese mindestens an 40 Tagen für Dienstfahrten eingesetzt wurde, muss es nicht auf dem Lohnausweis deklariert werden, da es dann als unternehmerisch gilt. Der Nachweis der geschäftlichen Notwendigkeit kann auch erbracht werden, falls die Summe der Einzelbillette höher oder gleich hoch wie der Preis eines Generalabonnements ausfallen würde.

Jahresabschluss Angefangene Arbeiten

JAHRESABSCHLUSS: ANGEFANGENE ARBEITEN UND NICHT FAKTURIERTE DIENSTLEISTUNGEN

Unter „angefangene Arbeiten“ oder „Aufträge in Arbeit“ versteht man die am Bilanzstichtag unfertigen körperlichen Gegenstände, die eigentumsrechtlich einem Dritten zustehen, sowie begonnene Dienstleistungen. Grundlage dafür bildet in der Regel ein Werkvertrag oder ein Auftragsverhältnis. Angefangene Arbeiten in Dienstleistungsunternehmen werden als „nicht fakturierte Dienstleistungen“ bezeichnet und sind auf der Aktivseite der Bilanz im Umlaufvermögen aufzuführen.

Im Gegensatz dazu sind Vorräte Produkte, die auf Vorrat und nicht auf Bestellung angeschafft oder selbst hergestellt werden. Dazu gehören auch Rohmaterialien und alle Hilfsstoffe, die im Produktionsprozess verwendet werden.

Bei angefangenen Arbeiten im Jahresabschluss sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  1. Abgrenzung: Es muss sichergestellt werden, dass alle angefangenen Arbeiten zum Bilanzstichtag angemessen abgegrenzt werden. Dies bedeutet, dass die bereits erbrachten Leistungen als Ertrag und die angefallenen Kosten als Aufwand erfasst werden müssen. Dabei sollte beachtet werden, dass die Abgrenzung von Erträgen und Aufwendungen auf der Grundlage von objektiven Kriterien erfolgen muss.
  2. Bewertung: Angefangene Arbeiten müssen angemessen bewertet werden. Dies bedeutet, dass die erbrachten Leistungen zum Bilanzstichtag auf den aktuellen Stand gebracht werden müssen. Dies kann durch Schätzungen oder die Anwendung von Erfahrungswerten erfolgen. Auf Positionen mit einem erhöhten Risiko kann eine Einzelwertberichtigung gegen konkreten Nachweis gemacht werden.
  3. Offenlegung: Im Anhang des Jahresabschlusses sollte darauf hingewiesen werden, dass Arbeiten noch nicht abgeschlossen sind und somit die erwarteten Auswirkungen auf die zukünftigen Perioden dargestellt werden.

Die Berücksichtigung von angefangenen Arbeiten im Jahresabschluss kann eine komplexe Angelegenheit sein, und die Steuerbehörde kann Wertkorrekturen vornehmen. Mit Vorteil ist eine Bestandsführung je Projekt und Dienstleistung zu führen, damit der Nachweis für Wertberichtigungen für den Jahresabschluss und die Steuererklärung erbracht werden können.

ausbezahlte ueberstunden

SIND AUSBEZAHLTE ÜBERSTUNDEN PENSIONSKASSENPFLICHTIG?

In der Schweiz sind ausbezahlte Überstunden in der Regel pensionskassenpflichtig. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf den ausbezahlten Überstunden Beiträge an die Pensionskasse leisten müssen. Denn gemäss Gesetz ist derselbe Lohn in der Pensionskasse zu versichern, der auch für die AHV-Beiträge massgebend ist.

Die genauen Regelungen können jedoch je nach Arbeitsvertrag und Branche variieren. Es ist daher empfehlenswert, den Arbeitsvertrag sowie die Pensionskassen-Reglemente des Arbeitgebers zu überprüfen oder sich von einem Experten beraten zu lassen.

Schenkungen im neuen Erbrecht

SCHENKUNGEN IM NEUEN ERBRECHT

Im neuen Erbrecht ist es dem Erblasser nach Abschluss eines Erbvertrags verboten, sein Erbe zu verschenken. Möchte er zu Lebzeiten Schenkungen ausrichten, die über übliche Gelegenheitsgeschenke hinausgehen, muss im Erbvertrag ein Vorbehalt angebracht werden.

Besteuerung Wochenaufenthalter

FEHLEN EINES KÜNDIGUNGSGRUNDS BEGRÜNDET KEINE MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Kündigung nur dann missbräuchlich ist, wenn sie aus bestimmten unzulässigen Gründen ausgesprochen wird.

Die Partei, die kündigt, muss sich nach Treu und Glauben verhalten und kein falsches Spiel treiben. Aber nur, weil ein sachlich hinreichender Kündigungsgrund fehlt, ist die Kündigung nicht missbräuchlich. (BGE 8C_774/2021 vom 22.11.2022)

Flat lay of business concept

DIE BESTEUERUNG VON WOCHENAUFENTHALTERN

Wochenaufenthalter sind Personen, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten und am Wochenende und den freien Tagen regelmässig an den Familienort zurückkehren. Sie profitieren von Steuerabzügen, da das Steuerdomizil oft in einem steuergünstigen Kanton liegt und der Arbeitsort in einem Hochsteuerkanton.

Der Wochenaufenthalt muss begründet sein mit einer grossen Distanz zum Familienort oder Umstände, die eine Rückkehr zum Lebensmittelpunkt nicht zulassen, z.B. Schichtarbeit.

Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich die Person mit der „Absicht des dauernden Verbleibens“ aufhält. Bei Verheirateten und Konkubinatspartnern ist es dort, wo der Partner wohnt. Bei Ledigen gilt gemäss Urteilen des Bundesgerichts der Arbeitsort als Steuerdomizil, selbst wenn die Person regelmässig zu den Eltern zurückkehrt.

Wochenaufenthalter können folgende steuerliche Abzüge machen:

  • Fahrkosten: max. CHF 3’000 bei der Bundessteuer, kantonale Höchstgrenzen
  • Verpflegung: max. CHF 6’400
  • Wohnung: Kosten für eine 1-Zimmer Wohnung inkl. Nebenkosten.
Ferienkürzungen

FERIENKÜRZUNGEN: WIE GEHT DAS?

Bei lang andauernden Arbeitsverhinderungen, z.B. wegen einer Krankheit, Unfalls oder Schwangerschaft, besteht die Pflicht zur Lohnfortzahlung. Gleichzeitig berechtigt die Arbeitsverhinderung zu einer Kürzung des Ferienanspruchs. Es sind drei Fälle zu unterscheiden:

  1. Ferienkürzung bei selbstverschuldeter Abwesenheit
    Der Arbeitgeber kann die Ferien für jeden Monat der Verhinderung um einen Zwölftel kürzen.
  2. Ferienkürzung bei unverschuldeter Verhinderung
    Trifft den Mitarbeitenden keine Schuld und kann er z.B. wegen Krankheit oder Militärdienst nicht arbeiten, so können ab einer Abwesenheit von zwei Monaten oder mehr die Ferien um je einen Zwölftel gekürzt werden. Der erste Monat wird nicht miteinbezogen, er gilt als Karenzfrist. Bei reduzierter Arbeitsfähigkeit verlängert sich die Karenzfrist.
  3. Ferienkürzung bei Verhinderung wegen Schwangerschaft
    Bleibt eine Mitarbeiterin während der Schwangerschaft ihrem Arbeitsplatz während mehr als zwei Monaten fern, so ist der Arbeitgeber berechtigt, den Ferienanspruch ab dem dritten und für jeden weiteren vollen Monat je einen Zwölftel zu kürzen. Während dem gesetzlichen Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen dürfen die Ferien nicht gekürzt werden.
Immobilien versichern

IMMOBILIEN VERSICHERN – WAS IST WANN WICHTIG?

Um eine Immobilie bedarfsgerecht zu versichern, gibt es folgende Möglichkeiten:

Gebäudeversicherung: sie ist in eigenen Kantonen obligatorisch für Immobilienbesitzer und deckt Feuer- und Elementarereignisse ab. Als Elementarereignisse gelten Hochwasser, Hagel, Sturmschäden, Lawinen, Schneedruck, Steinschlag und Erdrutsch. Ausser im Kanton Zürich sind Erdbebenschäden nicht inbegriffen.

Gebäudewasserversicherung: Die Gebäudeversicherung deckt die Schäden, die auf Sturm und Hochwasser zurückzuführen sind. Um aber Schäden aus einem Leitungsbruch, Grundwasser, das in den Keller eindringt und Rückstaus aus Kanalisationen zu decken, ist eine Gebäudewasserversicherung nötig.

Umgebungsversicherung: Falls der Garten hochwertig erstellt und mit teuren Elementen wie einem Pool, kostbaren Möbeln usw. ausgestattet ist, dann lohnt sich der Abschluss einer Umgebungsversicherung. Die Gebäudeversicherung umfasst nur die Teile, die fest mit dem Gebäude verbunden sind.

Hausratversicherung: Diese Versicherung deckt das private Eigentum bei Diebstahl und Elementarschäden ab. Es sind Möbel, Kleider, Schmuck und Elektronikgeräte versichert.

Abschreibungssätze in der Schweiz

ABSCHREIBUNGSSÄTZE IN DER SCHWEIZ

Abschreibungen werden in der Regel auf das Anlagevermögen angewendet, d.h. auf Güter, die einem Unternehmen länger als ein Jahr dienen und nicht zum Verkauf bestimmt sind. Beispiele für Anlagevermögen sind Maschinen, Gebäude, Fahrzeuge und Patente.

Die Höhe der Abschreibungen wird basierend auf der Nutzungsdauer und dem ursprünglichen Anschaffungswert des Vermögenswerts berechnet. Abschreibungen dienen dazu, den tatsächlichen Wert des Vermögenswerts in der Bilanz eines Unternehmens wiederzugeben, da der Wert von Gütern im Laufe der Zeit aufgrund von Alter, Abnutzung und technischem Fortschritt sinkt.

Abschreibungen werden in der Regel in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen und reduzieren somit den Gewinn eines Unternehmens. Sie haben auch Auswirkungen auf das Eigenkapital, da sie den Buchwert vom Anlagevermögen reduzieren.

Die Eidgenössische Steuerverwaltung publiziert Richtgrössen betreffend steuerlich maximal anerkannten Abschreibungssätzen. Zu berücksichtigen sind weiter kantonale Unterschiede. Die Werte beziehen sich auf die Anwendung der degressiven Abschreibungsmethode, das bedeutet die Berechnung der Abschreibung auf dem Buchwert.

  • Wohnhäuser (nur Gebäude): 2%
  • Geschäftshäuser (nur Gebäude): 4%
  • Fabriken/Werkstätten/Lagergebäude: 8%
  • Geschäftsmobiliar: 25%
  • Apparate und Maschinen zu Produktionszwecken: 30%
  • Motorfahrzeuge: 40%
  • Anhänger: 30%
  • Büromaschinen und EDV-Anlagen: 40%
  • Patente/Lizenzen/Goodwill: 40%
  • Werkzeuge: 45%

Bei der linearen Abschreibungsmethode, d.h. der Berechnung der Abschreibungen auf dem Anschaffungswert, werden die aufgeführten Abschreibungssätze halbiert.