DAS WESEN DER WURST BESCHÄFTIGT DAS GERICHT

Ein Mann biss in einen grillierten Cervelat. Die Wurst war «unerwartet heiss», sodass der Zahnschmelz als Folge Schaden nahm. Die Suva verweigerte die Bezahlung der Zahnarzt­rechnung, da kein Unfall vorliege. Das Kantonsgericht Zug bestätigte den Entscheid. Ein Un­fall liege nur bei einem ungewöhnlichen Ereignis vor – etwa wenn man beim Essen einen Knochen verschlucke oder unerwartet auf einen Stein beisse. Zum «Wesen einer Grillwurst» gehöre es, heiss zu sein. Daran sei nichts Ungewöhnliches. (Quelle: Verwaltungsgericht Zug, Urteil S 2019 46 vom 4. Juli 2019)

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