NEBENKOSTENABRECHNUNG MUSS DEM MIETER INNERT 6 MONATEN ZUGESTELLT WERDEN

Ein Mieter hat das Recht, jedes Jahr eine Nebenkostenabrechnung zu erhalten. Ist die Frist für die Abrechnung nicht im Mietvertrag geregelt, muss sie innerhalb von sechs Monaten zugestellt werden. Andernfalls kann sie der Mieter bei der Schlichtungsbehörde einfordern.

Nebenkostenabrechnung