INKRAFTTRETEN DES REVIDIERTEN ERBRECHTS PER 1.1.2023

Per 1. Januar 2023 ist das neue Erbrecht in Kraft getreten. Die wichtigste Neuerung dabei ist, dass die Pflichtteile der Nachkommen von heute drei Viertel auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils reduziert werden. Zudem fällt der Pflichtteil der Eltern komplett weg. Demgegenüber bleiben die Pflichtteilregeln bezüglich der Ehepartner und des eingetragenen Partners unverändert. Mit den vorgenannten Pflichtteilanpassungen können Erblassende somit künftig beispielsweise mittels Testament über einen grösseren Teil ihres Nachlasses frei verfügen. Dies kann sich auch positiv auf die Nachfolgeregelung von Familienunternehmen auswirken.

Revidiertes Erbrecht