SOLIDARITÄTSPROZENT FÄLLT PER 1.1.2023 WEG

Da sich die Arbeitslosenversicherung finanziell erholt hat, fällt das sogenannte Solidaritätsprozent ab 1.1.2023 weg. Das bedeutet, dass für Lohnanteile über CHF 148’200 nicht mehr 0.5% auf der Lohnabrechnung abgezogen werden muss. Die Belastung für den Arbeitgeber von 0.5% entfällt ebenfalls.

Solidarität