Das Arbeiten im Home Office lässt viele Freiheiten zu. Die verschwindenden Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verlangen nach einer besonderen Disziplin des Mitarbeitenden und einer zusätzlichen Kontrolle des Arbeitgebers.
Wird die Home Office Arbeit in einer Zusatzvereinbarung geregelt, so müssen der Umfang der Arbeit und die zeitlichen Rahmenbedingungen darin enthalten sein. Blockzeiten und das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot müssen explizit erwähnt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten.
Stellt der Arbeitgeber fest, dass sich Mitarbeitende nicht an die Zeiten halten, so ist mit einer schriftlichen Weisung zu reagieren. Darin enthalten sind Hinweise, dass Blockzeiten einzuhalten und Mittagspausen einzuziehen sind.
Überstunden dürfen nur geleistet werden, wenn sie ausdrücklich angeordnet sind. Zum Schutz des Mitarbeitenden und für das Unternehmen selbst, muss der Arbeitgeber klar kommunizieren, dass er auch im Home Office keine Abweichungen von der geltenden Arbeitszeitregelung toleriert.
Der Arbeitgeber kann im Zusammenhang mit dem Home Office zusätzlich verlangen, dass der Mitarbeitende eine detaillierte Arbeitszeiterfassung führt, in welcher seine Leistungen genau beschrieben werden. So hat der Arbeitgeber eine Kontrolle über mögliche Überstunden. Eine Kontrolle von Arbeitsproduktivität ist dem Arbeitgeber erlaubt.