Kündigung persönlich übergeben, aber Unterschrift verweigert

KÜNDIGUNG PERSÖNLICH ÜBERGEBEN, ABER UNTERSCHRIFT VERWEIGERT

Wird eine Kündigung persönlich übergeben, aber verweigert der Mitarbeitende die Unterschrift zur Quittierung, dann gilt die Kündigung ab Empfang der Mitteilung als wirksam. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden.

In einem solchen Fall ist der Beizug einer anderen Person als Zeuge oder die zusätzliche Zustellung mittels eingeschriebenem Brief sinnvoll.