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FEHLEN EINES KÜNDIGUNGSGRUNDS BEGRÜNDET KEINE MISSBRÄUCHLICHE KÜNDIGUNG

Das Bundesgericht hat entschieden, dass eine Kündigung nur dann missbräuchlich ist, wenn sie aus bestimmten unzulässigen Gründen ausgesprochen wird.

Die Partei, die kündigt, muss sich nach Treu und Glauben verhalten und kein falsches Spiel treiben. Aber nur, weil ein sachlich hinreichender Kündigungsgrund fehlt, ist die Kündigung nicht missbräuchlich. (BGE 8C_774/2021 vom 22.11.2022)