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DIE BESTEUERUNG VON WOCHENAUFENTHALTERN

Wochenaufenthalter sind Personen, die sich während der Woche am Arbeitsort aufhalten und am Wochenende und den freien Tagen regelmässig an den Familienort zurückkehren. Sie profitieren von Steuerabzügen, da das Steuerdomizil oft in einem steuergünstigen Kanton liegt und der Arbeitsort in einem Hochsteuerkanton.

Der Wochenaufenthalt muss begründet sein mit einer grossen Distanz zum Familienort oder Umstände, die eine Rückkehr zum Lebensmittelpunkt nicht zulassen, z.B. Schichtarbeit.

Der Lebensmittelpunkt ist dort, wo sich die Person mit der „Absicht des dauernden Verbleibens“ aufhält. Bei Verheirateten und Konkubinatspartnern ist es dort, wo der Partner wohnt. Bei Ledigen gilt gemäss Urteilen des Bundesgerichts der Arbeitsort als Steuerdomizil, selbst wenn die Person regelmässig zu den Eltern zurückkehrt.

Wochenaufenthalter können folgende steuerliche Abzüge machen:

  • Fahrkosten: max. CHF 3’000 bei der Bundessteuer, kantonale Höchstgrenzen
  • Verpflegung: max. CHF 6’400
  • Wohnung: Kosten für eine 1-Zimmer Wohnung inkl. Nebenkosten.