Inkuranzwertberichtigungen sind Korrekturen, die beim Jahresabschluss vorgenommen werden, um die Unsicherheit von Vermögenswerten oder Schulden zu berücksichtigen. Dies geschieht hauptsächlich bei Vorräten. Die Korrekturen sind je nach Branche verschieden und basieren auf folgenden Überlegungen:
• Veränderte Marktbedingungen – Produkte sind nicht mehr «in»
• Technische Entwicklung – Produkte sind veraltet
• Verderbliche Ware
Auf dem bereinigten und wertberichtigten Inventarwert darf für den Steuerabschluss zusätzlich eine pauschale Wertberichtigung von 33% als stille Reserve gebildet werden. Diese 33% nennt man auch «Warendrittel».