besonders schützenswerten Personendaten

DER UNTERSCHIED ZWISCHEN PERSONENDATEN UND BESONDERS SCHÜTZENSWERTEN PERSONENDATEN

Im neuen Datenschutzgesetz wird zwischen „Personendaten“ und „besonders schützenswerte Personendaten“ unterschieden. Was bedeutet dies?

Personendaten
Bei Personendaten handelt es sich „alle Angaben, die sich auf eine bestimmte natürliche Person beziehen“. Durch den neuen Einsatz des Wortes „natürliche“ wird verdeutlicht, dass sich Personendaten künftig nicht mehr auf juristische Personen beziehen können, sondern nur noch auf natürliche Personen.

Zu verstehen sind unter dem Begriff „Personendaten“ Angaben wie der Name, das Geburtsdatum, das Alter, der Geburtsort, die E-Mail-Adresse oder die Telefonnummer und auch alle anderen Angaben, anhand welcher auf eine bestimmte Person geschlossen werden kann.

Besonders schützenswerte Personendaten
Eine spezielle Kategorie sind die „besonders schützenswerte Personendaten“, die im Datenschutzgesetz definiert werden. Darunter fallen Daten über religiöse, weltanschauliche, politische oder gewerkschaftliche Ansichten oder Tätigkeiten; die Gesundheit, die Intimsphäre oder die Zugehörigkeit zu einer Rasse oder Ethnie, über Massnahmen der sozialen Hilfe; verwaltungs- und strafrechtliche Verfolgungen oder Sanktionen wie auch genetische und biometrische Daten, die eine natürliche Person eindeutig identifizieren.

Bei besonders schützenswerten Personendaten muss die Einwilligung zur Datenbearbeitung ausdrücklich erfolgen, und die Datenbearbeitung muss klar präzisiert werden. Auch dürfen besonders schützenswerte Personendaten nur bearbeitet werden, wenn entweder eine gesetzliche Grundlage dafür vorhanden ist, oder die Bearbeitung für die Erfüllung einer gesetzlichen Aufgabe „zwingend“ oder „unbedingt erforderlich“ ist.

Versteigerung beim Erben

VERSTEIGERUNG BEIM ERBEN: WANN EINE ÖFFENTLICHE, WANN EINE INTERNE VERSTEIGERUNG?

Die gesetzlichen Erben können, wo es nicht anders angeordnet ist, die Teilung des Erbes frei vereinbaren. Können sich die Erben über die Teilung nicht einigen und hat auch der Erblasser keine Vorschriften aufgestellt, wird nach den gesetzlichen Regeln geteilt.

Danach sollen die Erbschaftssachen – wenn immer möglich – in natura unter die Erben verteilt werden, da alle Erben den gleichen Anspruch auf die Gegenstände der Erbschaft haben. Hat eine Erbschaftssache nicht in einem Los Platz, weil z.B. ihr Wert den Betrag eines Erbteils erheblich übersteigt, ist sie zu verkaufen und der Erlös zu teilen. Der Verkauf der Erbschaftssache kann auf Verlangen eines Erben versteigert werden.

  • Wenn sich die Erben nicht einigen können, ob die Versteigerung intern oder öffentlich stattfindet, entscheidet die Behörde.
  • Wenn keiner der Erben die Erbsache übernehmen will, kommt nur die öffentliche Versteigerung infrage.
  • Wenn nicht alle Erben oder nur einer von mehreren Erben über die nötigen Mittel verfügen, um die Erbsache zu kaufen, kommt auch nur die öffentliche Versteigerung infrage.

(Quelle: BGE 5A_984/2021 vom 17.5.2022)

Geschäftsführer Arbeitslosengeld

HABEN GESCHÄFTSFÜHRER ANRECHT AUF ARBEITSLOSENGELD?

Gemäss Gesetz haben Gesellschafter und Geschäftsführer, die die unternehmerischen Entscheidungen bestimmen oder beeinflussen können, eine arbeitgeberähnliche Stellung und daher keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Betroffen sind Personen, die Entscheide festlegen, die der Arbeitgeber (GmbH, AG) trifft, oder solche, die diese Entscheide als Gesellschafter, Mitglied eines leitenden Organs oder finanzieller Anteilseigner in hohem Masse beeinflussen können.

Die Arbeitslosenkassen prüfen und entscheiden basierend auf Organigrammen, Handelsregisterauszügen, Arbeitsverträgen usw., ob sich die versicherte Person in einer solchen Stellung befindet oder nicht.

Kündigung ältere Mitarbeiterin wegen Krankheit nicht missbräuchlich

KÜNDIGUNG EINER ÄLTEREN MITARBEITERIN WEGEN KRANKHEIT NICHT MISSBRÄUCHLICH

Das Bundesgericht entschied, dass eine 63-jährige Mitarbeiterin wegen Krankheit entlassen werden kann, ohne dass die Kündigung missbräuchlich ist. Die Kündigung erfolgte 10 Monate vor der Pensionierung, und die Mitarbeiterin erbrachte stets eine gute Arbeitsleistung.

Gemäss dem Urteil war das Unternehmen nicht verpflichtet, für die Mitarbeiterin eine weniger einschneidende Lösung zu suchen und war auch nicht verpflichtet, das Arbeitsverhältnis fast ein Jahr lang ohne Aussicht auf Wiederaufnahme der Arbeit fortzuführen, nur um nachteilige Folgen für ihre berufliche Vorsorge zu vermeiden. (Quelle: BGE 4A_390/2021 vom 1.2.2022)

Erspartes aus steuerbefreiter Vorsorge 3a nicht Erbmasse

NEUES ERBRECHT: ERSPARTES AUS DER STEUERBEFREITEN VORSORGESÄULE 3A FÄLLT NICHT IN DIE ERBMASSE

Im überarbeiteten Berufsvorsorgegesetz wird präzisiert, dass das bei 3a-Stiftungen von Banken und Versicherungen angesparte steuerbegünstigte Vorsorgevermögen nicht in die Erbmasse des Vorsorgenden fallen. Es wird den Begünstigten direkt ausbezahlt, fällt aber bei Pflichtteilsverletzungen unter die mögliche Herabsetzung.
Eine Herabsetzung bedeutet, dass der Erblasser, wenn er mit seinem Testament oder dem Erbvertrag Pflichtteile verletzt hat, gegen das zwingende Recht verstösst. Die Erben, deren Pflichtteil nicht eingehalten wurde, können in diesen Fällen eine Herabsetzungsklage beim Gericht einreichen. Bei einer erfolgreichen Herabsetzungsklage müssen jene Erben, welche „zu viel“ erhalten haben, der pflichtteilsverletzten Person die Differenz bis zum Pflichtteilsbetrag erstatten.

Überstunden im Home Office

ÜBERSTUNDEN IM HOME OFFICE: WIE DAMIT ALS ARBEITGEBER UMGEHEN?

Das Arbeiten im Home Office lässt viele Freiheiten zu. Die verschwindenden Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit verlangen nach einer besonderen Disziplin des Mitarbeitenden und einer zusätzlichen Kontrolle des Arbeitgebers.
Wird die Home Office Arbeit in einer Zusatzvereinbarung geregelt, so müssen der Umfang der Arbeit und die zeitlichen Rahmenbedingungen darin enthalten sein. Blockzeiten und das Nacht- und Sonntagsarbeitsverbot müssen explizit erwähnt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, sich an diese Vorgaben zu halten.
Stellt der Arbeitgeber fest, dass sich Mitarbeitende nicht an die Zeiten halten, so ist mit einer schriftlichen Weisung zu reagieren. Darin enthalten sind Hinweise, dass Blockzeiten einzuhalten und Mittagspausen einzuziehen sind.
Überstunden dürfen nur geleistet werden, wenn sie ausdrücklich angeordnet sind. Zum Schutz des Mitarbeitenden und für das Unternehmen selbst, muss der Arbeitgeber klar kommunizieren, dass er auch im Home Office keine Abweichungen von der geltenden Arbeitszeitregelung toleriert.
Der Arbeitgeber kann im Zusammenhang mit dem Home Office zusätzlich verlangen, dass der Mitarbeitende eine detaillierte Arbeitszeiterfassung führt, in welcher seine Leistungen genau beschrieben werden. So hat der Arbeitgeber eine Kontrolle über mögliche Überstunden. Eine Kontrolle von Arbeitsproduktivität ist dem Arbeitgeber erlaubt.

Apzeptanz bewilligtes Spesenreglement durch Steueramt

STEUERÄMTER HABEN DIE BEWILLIGTEN SPESENREGLEMENTE ZU AKZEPTIEREN

Vor Bundesgericht erschien ein Arbeitnehmer, dessen Abzüge für Fahrspesen durch das Steueramt abgelehnt wurden.
Dabei handelte es sich für eine pauschale Spesenvergütung, die basierend auf einem Spesenreglement ausbezahlt worden war. Das Spesenreglement war durch den Kanton Genf bewilligt worden. Das Steueramt an seinem Wohnsitz stellte in Frage, ob der Arbeitnehmer tatsächlich die Kilometer zurückgelegt habe, die der Pauschalentschädigung entspreche.
Das Bundesgericht entschied, dass die Genehmigung eines Spesenreglements durch die Steuerbehörde des Kantons, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat, von allen Kantonen anerkannt werden muss und für diese verbindlich ist. Die Steuerbehörde ist also nicht berechtigt, die Angemessenheit des Betrags zu prüfen, sondern darf nur kontrollieren, ob der Betrag der gezahlten Spesen dem Betrag der Pauschalspesen entspricht, der im Spesenreglement vorgesehen ist.
(Quelle: BGE 2C_804/2012 vom 14.10.2022)

"Dubiose" Kredite als Einkommen qualifiziert

„DUBIOSE“ KREDITE WERDEN ALS EINKOMMEN QUALIFIZIERT

Ein Selbständigerwerbender hatte jahrelang keine Konten über seine selbständige Erwerbstätigkeit geführt. Deshalb hat das Steueramt diverse Darlehen, die ihm zugutekamen, als Einkommen eingeschätzt. Gemäss Bundesgericht ist es in Ordnung, wenn das Steueramt Kredite, deren Herkunft und Existenz von den Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen werden konnten, als Einkünfte besteuert.
(Quelle: BGE 2C_639/2022 vom 14.10.22)

Keine tiefere Besteuerung Geschäftsfahrzeuge Elektroantrieb

KEINE TIEFERE BESTEUERUNG VON GESCHÄFTSFAHRZEUGEN MIT ELEKTROANTRIEB

Der Bundesrat hat entschieden, dass die einheitliche Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen beizubehalten und von einer reduzierten Bemessungsgrundlage für Elektrofahrzeuge abzusehen ist.
Die aktuelle Pauschale für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen wird in Prozenten des Kaufpreises errechnet. Sie gilt sowohl für Elektro- als auch für Fahrzeuge mit herkömmlichem Antrieb.
(Quelle: Eidg. Steuerverwaltung)