Bewertung eines Einzelunternehmens: Praktikermethode nicht geeignet

BEWERTUNG EINES EINZELUNTERNEHMENS: PRAKTIKERMETHODE NICHT GEEIGNET

Das Bundesgericht hatte zu klären, wie ein Einzelunternehmen zu bewerten ist. Dabei ging es um die Praxis einer Kieferorthopädin, deren Wert vom Steueramt auf CHF 306’000 bewertet wurde. Die Berechnung basierte einerseits auf dem Substanzwert zu 90% und dem Ertragswert zu 10%. Die Kieferorthopädin beanstandete, dass der Ertragswert komplett ignoriert werden müsse, da das Unternehmen so stark von ihrer Person abhängig sei, dass ihr Kundenstamm nicht an einen Käufer übertragbar sei.

Das Bundesgericht gab ihr Recht und wies darauf hin, dass bei der Bewertung von personenbezogenen Unternehmen zwischen der personenbezogenen und der unternehmensbezogenen Ertragskraft zu unterscheiden ist. Nur die unternehmensbezogene Ertragskraft ist auf dem freien Markt realisierbar und damit für den Verkehrswert relevant. Die weit verbreitete Praktikermethode ist für personenbezogene Unternehmen ungeeignet. (BGE 5A_361/2022 vom 24.11.22)

Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe

SIND GEHEIMHALTUNGSKLAUSELN ZUR LOHNHÖHE ZULÄSSIG?

Die schweizerische Lehre und Rechtsprechung sind sich einig, dass Löhne kein Geschäftsgeheimnis darstellen. Den Mitarbeitenden steht es frei, über die Höhe und Zusammensetzung des eigenen Lohns zu sprechen, was u.a. auch eine Bedingung für den verfassungsmässigen Anspruch auf gleichen Lohn bedingt.

Die Geheimhaltungsklauseln zur Lohnhöhe wirken sich diskriminierend und persönlichkeitsverletzend aus und sind wegen fehlenden Durchsetzungsmöglichkeiten wertlos.

Geschäftsbericht

DAS WICHTIGSTE ZUM GESCHÄFTSBERICHT

Eine Aktiengesellschaft ist zur jährlichen Erstellung eines Geschäftsberichts verpflichtet. Er richtet sich hauptsächlich an die Aktionäre und besteht aus zwei Teilen:

  1. die Jahresrechnung, die aus der Bilanz, der Erfolgsrechnung und dem Anhang besteht
  2. der Lagebericht.

Der Lagebericht muss über folgende Punkte Auskunft geben:

  • die Anzahl Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt
  • die Durchführung einer Risikobeurteilung
  • die Bestellungs- und Auftragslage
  • die Forschungs- und Entwicklungstätigkeit
  • aussergewöhnliche Ereignisse
  • die Zukunftsaussichten

Der Lagebericht darf der Darstellung der wirtschaftlichen Lage in der Jahresrechnung nicht widersprechen. Er muss erstellt werden, wenn Unternehmen zwei der 20/40/250-Kriterien überschreiten. Mit den Kriterien 20/40/250 sind Firmen gemeint mit einer Bilanzsumme von 20 Millionen Franken, einem Umsatz von 40 Millionen Franken und durchschnittlich 250 Vollzeitstellen.

Der Geschäftsbericht ist vom Verwaltungsrat zu erstellen und muss spätestens fünf Monate nach Ende des Geschäftsjahres erstellt werden. Dabei ist den Aktionären spätestens 20 Tage vor der ordentlichen Generalversammlung am Gesellschaftssitz Einsicht in den Geschäftsbericht zu gewähren. Er wird durch die Generalversammlung genehmigt.

Unternehmen, die von Gesetzes wegen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet sind, müssen weitere Anforderungen an den Geschäftsbericht erfüllen. Sie müssen zusätzliche Angaben über langfristige Verbindlichkeiten sowie zum Honorar der Revisionsstelle im Anhang der Jahresrechnung machen. Der Geschäftsbericht muss zudem eine Geldflussrechnung beinhalten.

Neues Datenschutzrecht ab 1. September 2023

NEUES DATENSCHUTZRECHT AB 1. SEPTEMBER 2023

Das totalrevidierte Datenschutzgesetz tritt am 1. September 2023 in Kraft.

Es sorgt künftig für einen besseren Schutz der persönlichen Daten und der Datenschutz wird den technologischen Entwicklungen angepasst.

Die wichtigsten Änderungen für Unternehmen sind:

  • Nur noch die Daten natürlicher Personen sind künftig betroffen, die von juristischen Personen nicht mehr.
  • Genetische und biometrische Daten werden in die Definition der besonders schützenswerten Daten aufgenommen.
  • Die Grundsätze „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ werden eingeführt.
  • Folgenabschätzungen müssen durchgeführt werden, sofern ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen besteht.
  • Die Informationspflicht wird ausgeweitet: Bei jeder Beschaffung von Personendaten – und nicht mehr nur von sogenannt besonders schützenswerten Daten – muss die betroffene Person vorgängig informiert werden.
  • Ein Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten wird obligatorisch. Die Verordnung zum Gesetz sieht jedoch eine Ausnahme für KMU vor, deren Datenbearbeitung nur ein geringes Risiko von Verletzungen der Persönlichkeit betroffener Personen mit sich bringt.
  • Eine rasche Meldung ist erforderlich, wenn die Datensicherheit verletzt wurde. Sie ist an den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zu richten.
  • Der Begriff „Profiling“ (die automatisierte Bearbeitung personenbezogener Daten) wurde in das Gesetz aufgenommen.

Ausführliche Informationen finden sich auf der Webseite des eidg. Datenschutzbeauftragten: bit.ly/3EtGBC0

rechnung vorauszahlung

RECHNUNGEN SCHREIBEN FÜR AUFTRÄGE, DIE NOCH NICHT GELEISTET WURDEN

Einige Kunden verlangen, dass für Lieferungen und Leistungen, die noch nicht oder nur teilweise erbracht wurden, bereits am Ende des Jahres vollständig Rechnung gestellt werden muss. Buchhalterisch handelt es sich dabei um nicht erfolgswirksame Erträge. Diese Rechnungen sind zu separieren und als Vorauszahlungen von Kunden unter den übrigen Verbindlichkeiten zu passivieren.

Kündigung persönlich übergeben, aber Unterschrift verweigert

KÜNDIGUNG PERSÖNLICH ÜBERGEBEN, ABER UNTERSCHRIFT VERWEIGERT

Wird eine Kündigung persönlich übergeben, aber verweigert der Mitarbeitende die Unterschrift zur Quittierung, dann gilt die Kündigung ab Empfang der Mitteilung als wirksam. Eine Kündigung muss von der anderen Partei nicht akzeptiert werden.

In einem solchen Fall ist der Beizug einer anderen Person als Zeuge oder die zusätzliche Zustellung mittels eingeschriebenem Brief sinnvoll.

 

Was bedeutet Inkuranzwertberichtigung?

WAS BEDEUTET INKURANZWERTBERICHTIGUNG?

Inkuranzwertberichtigungen sind Korrekturen, die beim Jahresabschluss vorgenommen werden, um die Unsicherheit von Vermögenswerten oder Schulden zu berücksichtigen. Dies geschieht hauptsächlich bei Vorräten. Die Korrekturen sind je nach Branche verschieden und basieren auf folgenden Überlegungen:

• Veränderte Marktbedingungen – Produkte sind nicht mehr «in»

• Technische Entwicklung – Produkte sind veraltet

• Verderbliche Ware

Auf dem bereinigten und wertberichtigten Inventarwert darf für den Steuerabschluss zusätzlich eine pauschale Wertberichtigung von 33% als stille Reserve gebildet werden. Diese 33% nennt man auch «Warendrittel».

stiftung

NEUE OFFENLEGUNGSVORSCHRIFTEN FÜR STIFTUNGEN

Ab 1. Januar 2023 muss der Stiftungsrat der Aufsichtsbehörde jährlich den Gesamtbetrag der ihm und der Geschäftsleitung direkt oder indirekt ausgerichteten Vergütungen gesondert bekannt geben. Dabei geht es um:

• Honorare, Löhne, Bonifikationen und Gutschriften;
• Tantiemen, Beteiligungen am Umsatz und andere Beteiligungen am Geschäftsergebnis;
• Dienst- und Sachleistungen;
• Zuteilung von Beteiligungspapieren, Wandel- und Optionsrechten;
• Antrittsprämien;
• Bürgschaften, Garantieverpflichtungen und andere Sicherheiten;
• Verzicht auf Forderungen;
• Aufwendungen, die Ansprüche auf Vorsorgeleistungen begründen oder erhöhen;
• sämtliche Leistungen für zusätzliche Arbeiten;
• Entschädigungen im Zusammenhang mit Konkurrenzverboten.

Um die Steuerbefreiung nicht zu gefährden, sollten Stiftungen sich sorgfältig informieren, die jeweilige kantonale Praxis beachten und gegebenenfalls eine Entschädigungsrichtlinie aufsetzen.

 

Anwaltskosten von der Steuer manchmal abziehbar

EINMAL SO, EINMAL SO: ANWALTSKOSTEN VON DER STEUER MANCHMAL ABZIEHBAR

Rentner können die Aufwände für Anwaltskosten von der Bundessteuer abziehen, wenn sie beweisen können, dass die Kosten im Zusammenhang mit der Erzielung der Rente angefallen sind. Auch Anwaltskosten, die einer steuerpflichtigen Person zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes oder Durchsetzung von Gehaltsforderungen entstehen, gehören zu den abzugsfähigen Gewinnungskosten.

Hingegen können Anwaltskosten, die bei einem Elternteil zum Erlangen von Unterhaltszahlungen für sich oder für die Kinder anfallen, bei der direkten Bundessteuer nicht als Gewinnungskosten abgezogen werden.

 

 

Akteneinforderung von der Steuerverwaltung: so reagieren Sie richtig

AKTENEINFORDERUNG VON DER STEUERVERWALTUNG: SO REAGIEREN SIE RICHTIG

Steuerverwaltungen verlangen bei Akteneinforderungen oft Kontoauszüge, Verträge, Belege und Urkunden, um Abklärungen für eine Veranlagung zu treffen. Das steuerpflichtige Unternehmen und Selbständigerwerbende sind verpflichtet, eine vollständige und richtige Veranlagung zu ermöglichen. Deshalb müssen die Schreiben beantwortet werden, die angesetzte Frist kann verlängert werden.

Die häufigsten Anfragen betreffen:

Repräsentations- und Reisespesen
Um Aufrechnungen zu vermeiden ist es wichtig, dass Reisen und Repräsentationen gut dokumentiert sind. Es sind die Kontakte zu vermerken, welche Projekte besprochen wurden und wer bei Restaurantbesuchen anwesend war. Fotos können nützlich sein.

Pauschalspesen
Das Spesenreglement sollte von der kantonalen Steuerverwaltung genehmigt worden sein. Kleinspesen bis CHF 50 sind als Pauschalspesen problemlos.

Geschäftsfahrzeuge
Bei Selbständigerwerbenden stellt sich die Frage, ob das Fahrzeug zum Geschäfts- oder Privatvermögen gehört. Wird es mehr als 50% geschäftlich genutzt, gehört es zum Geschäftsvermögen.
Bei Unternehmen wird geprüft, welche und wie viele Geschäftsfahrzeuge genutzt werden. Bei Luxusfahrzeugen, die über CHF 120‘000 gekostet haben, genügt der Privatanteil von 0.9%/Monat nicht. Besitzt ein Inhaber mehr als ein Fahrzeug, werden die Steuerbehörden schlecht zu überzeugen sein, dass er tatsächlich beide benötigt.

 

Nach der Prüfung erhält das Unternehmen oder der Selbständigerwerbende eine Einschätzung mit einer Einsprachefrist von 30 Tagen. Diese Frist kann nicht verlängert werden.

Aufrechnungen sind genau zu prüfen, und allenfalls ist eine Einsprache zu erheben.